Traglasttabellen: Warum sich ein zweiter, fachkundiger Blick lohnt

Felix Wacker – Experte für Lastaufnahme und Lastaufnahmemittel

Von felwa2023ad

Auf einer Fachmesse für die Bauindustrie ist unser Geschäftsführer Felix Wacker vor Kurzem mit einem langjährigen fachlichen Ansprechpartner der BG BAU ins Gespräch gekommen. Thema: die Belastungstabellen für Anschlagmittel nach DGUV Information 209-021 – eine der zentralen Referenzen, wenn es um die zulässige Tragfähigkeit von Ketten und anderen Anschlagmitteln auf der Baustelle geht.

Mit seinem geschulten Blick als Diplom-Ingenieur ist Felix dabei eine Unstimmigkeit aufgefallen – kein spektakulärer Fehler, sondern ein Detail, das zeigt, wie genau man bei diesem Thema hinschauen muss.

Drei oder vier Stränge – warum der Unterschied zählt

Bei Anschlagmitteln mit mehreren Strängen, etwa Ketten mit drei oder vier Einzelsträngen, gilt im Regeltext der Tabellen eine wichtige Grundregel: Aus Sicherheitsgründen dürfen bei mehrsträngigen Gehängen grundsätzlich nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Der Hintergrund: Bei vier Strängen kann sich die Last kurzzeitig ungleichmäßig verteilen – ähnlich wie bei einem vierbeinigen Tisch auf unebenem Boden, der leicht wackelt.

Bei drei Strängen liegt der Fall anders: Wie bei einem dreibeinigen Kamerastativ tragen hier konstruktionsbedingt immer alle drei Stränge gleichmäßig mit – Fachleute sprechen von einem statisch bestimmten System.

Schaut man sich die in der Praxis verwendeten Tabellenwerte an, zeigt sich der eigentliche Punkt: Sowohl bei drei als auch bei vier Strängen wird ohne zusätzliche Ausgleichsvorrichtung meist mit drei tragenden Strängen gerechnet – bei Herstellern, Händlern und Anwendern gleichermaßen. Das steht im Widerspruch zum Regeltext, der bei mehr als zwei Strängen eigentlich nur zwei als tragend vorsieht. Der Widerspruch liegt also nicht zwischen den Werten für Drei- und Vierstranggehänge, sondern zwischen dem, was im Regeltext steht, und dem, was in der Praxis tatsächlich gerechnet wird.

Wichtig dabei: Diese Angaben gelten für Anschlagpunkte, die symmetrisch zum Schwerpunkt der Last angeordnet sind.

Originalseite aus der DGUV Information 209-021: Belastungstabelle für Anschlagmittel aus Rundstahlketten der Güteklasse 8
Quelle: DGUV Information 209-021 „Regeln und Informationen – Belastungstabellen für Anschlagmittel“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV). Abdruck der Originalseite im Rahmen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) zur Veranschaulichung der im Beitrag beschriebenen Regeltext-Problematik.
Wacker Bauprodukte Berechnungsbeispiel: Umrechnung der Tragfähigkeitswerte aus der DGUV-Tabelle
Eigenes Berechnungsbeispiel von Wacker Bauprodukte zur Veranschaulichung der Umrechnung.

Es gibt übrigens auch eine Lösung, mit der sich bei vier Strängen tatsächlich alle vier als tragend absichern lassen: eine sogenannte Lastwippe, eine dreieckige Ausgleichsvorrichtung, die die Last mechanisch gleichmäßig auf alle Stränge verteilt.

Felix hat diesen Punkt direkt und konstruktiv an seinen Ansprechpartner bei der BG BAU herangetragen – inklusive eines konkreten Formulierungsvorschlags: „Bei mehr als drei Strängen sind nur drei Stränge als tragend anzunehmen.“ Diese Anpassung würde den Regeltext an die ohnehin geltende Berechnungspraxis angleichen, ohne dass sämtliche im Markt befindlichen Anschlagmittel und Tabellenwerke neu bewertet werden müssten. Der fachliche Austausch dazu läuft aktuell.

Kein Vorwurf, sondern ein Plädoyer für den zweiten Blick

Uns ist wichtig zu betonen: Es geht hier nicht darum, die BG BAU an den Pranger zu stellen. Im Gegenteil – die BG BAU leistet mit ihren Informationsschriften und ihrer Aufklärungsarbeit einen enorm wichtigen Beitrag für die Sicherheit auf deutschen Baustellen. Genau deshalb ist der enge fachliche Austausch mit ihr für uns wertvoll. Dieses Beispiel zeigt vor allem: Selbst bei etablierten Institutionen mit hohem fachlichem Anspruch kann sich an einzelnen Stellen eine Unstimmigkeit einschleichen. Niemand ist davor gefeit – entscheidend ist, wie man damit umgeht.

„Mir geht es nicht darum, jemandem einen Fehler nachzuweisen. Mir geht es darum, dass am Ende auf jeder Baustelle die richtige, eindeutige Zahl steht. Bei der Traglast gibt es keinen Spielraum für Interpretation – im schlimmsten Fall geht es um die Sicherheit von Menschen.“

Felix Wacker, Geschäftsführer von Wacker Bauprodukte

Warum die Wahl des richtigen Partners entscheidend ist

Für uns zeigt dieses Beispiel vor allem eins: Bei der Auswahl von Anschlagmitteln, Traversen und Hebezubehör zählt am Ende nicht nur die Tabelle – sondern auch, wer sie liest, versteht und im Zweifel kritisch hinterfragt. Genau das ist unser Anspruch bei jedem Projekt: Wir verlassen uns nicht blind auf Standardwerte, sondern prüfen jede Anwendung mit dem nötigen fachlichen Hintergrund.

Sie planen ein Hebeprojekt und möchten sicherstellen, dass Ihre Anschlagmittel und Traversen fachlich korrekt ausgelegt sind? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.